Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzugsleistungen (AGB) der Lala Logistik
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lala Logistik, Inhaber
Bertrand Lala, Adenauerstraße 79A, 69242 Mühlhausen (nachfolgend „Lala Logistik“ oder „wir“) und ihren
Auftraggebern über Umzugs- und Transportleistungen, inklusive Nebenleistungen wie Verpackung,
Montage und Einlagerung von Umzugsgut.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Lala Logistik ihrer Geltung ausdrücklich in
Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein
Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung oder durch
tatsächliche Durchführung des Umzugs zustande.
2.2 Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers zu Umfang, Art und Volumen des
Umzugsguts sowie zu den örtlichen Gegebenheiten an Be- und Entladestelle. Für Mehrleistungen, die
aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben entstehen, können zusätzliche Vergütungen
berechnet werden.
3. Leistungen von Lala Logistik
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Er
umfasst insbesondere den Transport des Umzugsguts von der Beladeadresse zur Entladeadresse sowie
die vereinbarten Zusatzleistungen (z. B. Packservice, Montage, Demontage, Einlagerung).
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst unsere Leistung keine Elektro-, Gas-, Wasser- oder
sonstigen Installationsarbeiten, keine Dübel- und Spachtelarbeiten sowie keine Renovierungsleistungen.
3.3 Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung des Auftrags zuverlässiger Subunternehmer zu bedienen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages bleibt bei Lala Logistik.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass an Be- und Entladestelle ein ungehinderter Zu- und
Abgang sowie ausreichend Parkraum für das Umzugsfahrzeug zur Verfügung stehen. Erforderliche
behördliche Genehmigungen, insbesondere Halteverbotszonen, sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu
beantragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Der Auftraggeber hat alle empfindlichen Gegenstände (z. B. Glas, Porzellan, Elektronik) sachgerecht
zu verpacken, soweit kein Packservice durch Lala Logistik vereinbart ist. Für Schäden, die auf
unzureichende Eigenverpackung zurückzuführen sind, haften wir nicht.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lala Logistik rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten in Textform auf
besondere Risiken, Gefahrenquellen und empfindliche Gegenstände (z. B. hochwertige Kunstobjekte,
Antiquitäten, empfindliche Elektronik, Klaviere/Flügel) hinzuweisen.
4.4 Gefährliche Güter im Sinne von Gefahrgutvorschriften (z. B. explosive, brennbare, ätzende oder giftige
Stoffe) dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung und unter genauer Angabe der Art des
Gefahrguts übergeben werden. Nicht oder falsch deklarierte Gefahrgüter können von Lala Logistik
zurückgewiesen oder auf Kosten des Auftraggebers entsorgt werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese verstehen sich –
sofern nicht anders ausgewiesen – inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Der Preis basiert auf den vereinbarten Leistungsumfängen und den vorab mitgeteilten Daten (Menge
des Umzugsguts, Stockwerke, Entfernungen, Zugänglichkeit, Besonderheiten wie Sperrgut). Zusätzliche
Leistungen, Wartezeiten oder Mehraufwendungen, die Lala Logistik nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende
Halteverbotszone, längere Wege, zusätzliche Stockwerke, unerwartete Demontagearbeiten), werden nach
Zeit- oder Pauschalsätzen gesondert berechnet.
5.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Beendigung der
Entladung und Aushändigung der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig (Barzahlung oder
EC-Überweisung, soweit angeboten).
5.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Lala Logistik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe sowie etwaige Mahnkosten geltend zu machen.
6. Rücktritt, Stornierung und Terminänderung
6.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist Lala Logistik in Textform mitzuteilen.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann Lala Logistik eine angemessene pauschale Stornogebühr verlangen,
soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher eingreift. Sofern nichts anderes vereinbart ist,
gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf den vereinbarten Umzugstermin:
– bis 10 Kalendertage vor Umzugstermin: 0 % des Auftragswertes,
– 9 bis 5 Kalendertage vor Umzugstermin: 25 % des Auftragswertes,
– 4 bis 2 Kalendertage vor Umzugstermin: 50 % des Auftragswertes,
– weniger als 2 Kalendertage vor Umzugstermin oder bei Nichtantritt: 75 % des Auftragswertes.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
6.3 Terminverschiebungen bedürfen der Abstimmung mit Lala Logistik und der Bestätigung in Textform.
Können wir aufgrund kurzfristiger Terminänderungen den Auftrag nicht mehr durchführen, gelten die
Regelungen zur Stornierung entsprechend.
7. Haftung von Lala Logistik
7.1 Lala Logistik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes
ergibt.
7.2 Für Schäden am Umzugsgut, die während der Durchführung des Umzugs durch uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich nur bis zu den
jeweils gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung für einfache
Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Für reine Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung) haften wir nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.4 Keine Haftung besteht insbesondere:
– für Schäden, die auf Verpackungsmängel zurückzuführen sind, wenn die Verpackung nicht von Lala
Logistik vorgenommen wurde,
– für Schäden am Inhalt von Kartons, wenn diese bei Übernahme äußerlich unbeschädigt waren,
– für normale Abnutzungs-, Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen,
– für Schäden an besonders empfindlichen Oberflächen (z. B. Hochglanz, Glas, Naturstein), sofern der
Auftraggeber nicht auf deren Besonderheit hingewiesen hat und keine besondere Schutzmaßnahme
vereinbart wurde,
– für Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Datenträger, Sammlungen oder Kunstgegenstände,
wenn sie uns nicht vorab in Textform unter Angabe des Wertes angezeigt und zur gesonderten Sicherung
übergeben wurden.
7.5 Lala Logistik haftet nicht für Verzögerungen und daraus entstehende Schäden, wenn diese auf
Umstände zurückzuführen sind, die wir trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht
vermeiden konnten (z. B. Stau, Witterung, Sperrungen, behördliche Anordnungen).
8. Transportversicherung
8.1 Über die gesetzliche Haftung hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch und Kosten des
Auftraggebers eine zusätzliche Transport- oder Umzugsgutversicherung abzuschließen. Wir beraten
hierzu gerne auf Anfrage.
8.2 Die Versicherung kommt nur mit ausdrücklicher Beauftragung zustande. Ohne gesonderten
Versicherungsauftrag bleibt es bei der gesetzlichen bzw. in diesen AGB geregelten Haftung von Lala
Logistik.
9. Abnahme und Anzeige von Schäden
9.1 Nach Abschluss der Entladung hat der Auftraggeber die Leistungen von Lala Logistik abzunehmen.
Offensichtliche Schäden oder Fehlmengen sind uns möglichst bei Abnahme, spätestens jedoch innerhalb
von 3 Kalendertagen in Textform anzuzeigen.
9.2 Nicht offensichtliche (verdeckte) Schäden sind uns unverzüglich nach Entdeckung, spätestens
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss des Umzugs in Textform mitzuteilen.
9.3 Gesetzliche Ausschlussfristen und Beweislastregeln bleiben unberührt. Bei nicht fristgerechter
Anzeige kann die Haftung von Lala Logistik ausgeschlossen sein, sofern gesetzlich zulässig.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
10.1 Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen von Lala Logistik nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
11. Datenschutz
11.1 Lala Logistik verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO, BDSG) und nur, soweit dies zur Durchführung
und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist.
11.2 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten stellen wir in unserer
Datenschutzerklärung zur Verfügung.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – nach Wahl von Lala Logistik – der Sitz von Lala Logistik
(Mühlhausen) oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.
12.3 Gesetzliche Regelungen über zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt
auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für
etwaige Regelungslücken.
Lala Logistik
Inhaber: Bertrand Lala
Adenauerstraße 79A, 69242 Mühlhausen
Telefon: 0173 1728184
E-Mail: info@lala-logistik.com
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